SG Köln, vom 15.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 34 KR 1026/15
Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine stationäre Augmentationsmastopexie als Naturalleistung im Wege der GenehmigungsfiktionKrankenversicherungRücknahme einer fingierten GenehmigungGenehmigungsfiktion als voll wirksamer Verwaltungsakt
BSG, Urteil vom 07.11.2017 - Aktenzeichen B 1 KR 2/17 R
DRsp Nr. 2018/1215
Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine stationäre Augmentationsmastopexie als Naturalleistung im Wege der GenehmigungsfiktionKrankenversicherungRücknahme einer fingierten GenehmigungGenehmigungsfiktion als voll wirksamer Verwaltungsakt
Ficht ein Versicherter die Entscheidung seiner Krankenkasse an, eine Leistung trotz fingierter Genehmigung abzulehnen, und nimmt die Krankenkasse während des Revisionsverfahrens die fingierte Genehmigung zurück, gilt die Rücknahme als vor dem Sozialgericht angefochten.
1. Nach § 54 Abs 5SGG kann die Verurteilung zu einer Leistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, auch dann begehrt werden, wenn ein Verwaltungsakt nicht zu ergehen hatte; hierfür genügt es, dass ein bindender Verwaltungsakt vorliegt, der Leistungsträger aber gleichwohl nicht leistet.2. Ist die Genehmigung einer beantragten Leistung kraft Fiktion erfolgt, steht dies der Bewilligung der beantragten Leistung durch einen Leistungsbescheid gleich.3. Die Genehmigungsfiktion bewirkt ohne Bekanntgabe einen in jeder Hinsicht voll wirksamen Verwaltungsakt i.S. von § 31 S 1 SGB X.4. Durch den Eintritt der Fiktion verwandelt sich der hinreichend inhaltlich bestimmte Antrag in den Verfügungssatz des fingierten Verwaltungsakts.
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