Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 12. Dezember 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zu erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten über die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl.
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