Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. November 2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Instanzen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1526,37 Euro festgesetzt.
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