Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12.08.2016, Az.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.
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