Der Senat ist überzeugt davon, dass die Berufung der Klägerin keine Aussicht auf Erfolg hat (§
I. Die Berufung der Klägerin hat keine Aussicht auf Erfolg (§
Das angefochtene Urteil des Landgerichts Coburg erweist sich nach Überprüfung durch den Senat anhand des Berufungsvorbringens als zutreffend.
Im Hinblick auf die Berufungsangriffe ist folgendes auszuführen:
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