Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. Oktober 2018 wird auf Kosten der Beteiligten zu 2 bis 5 zurückgewiesen.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 349.750,75 € festgesetzt.
I. Die kinderlose Erblasserin starb am 5. Juli 2016; ihr Ehemann war am 10. März 2015 vorverstorben. Die Beteiligte zu 1 ist die Cousine der Erblasserin, die Beteiligten zu 2 bis 5 sind Nichte und Neffen des Ehemannes der Erblasserin.
Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten am 1. Dezember 2002 handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hatten. Am 7. März 2012 hatten sie folgenden Text angefügt:
"Für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens ergänzen wir unser Testament wie folgt:
Das Erbteil soll gleichmäßig unter unseren Neffen bzw. Nichte [es folgen die Namen der Beteiligten zu 2 bis 5] aufgeteilt werden."
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