Den Aktionären der Deutschen Telekom AG, die Telekom-Aktien im Rahmen des 3. Börsengangs am 19. Juni 2000 erworben und seither ununterbrochen gehalten haben, wurden zum 01.01.2002 Bonus-Aktien zugeteilt.
Nach dem BFH-Urteil vom 07.12.2004 -
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