Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 13. Februar 2014
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
1
Streitig ist, ob für ein mit einer Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, durch das im Rahmen des "Betreuten Wohnens" in einer Seniorenresidenz Hilfeleistung rund um die Uhr sichergestellt wird, die Steuerermäßigung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch genommen werden kann.
2
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|