Dem Betroffenen wird als Beschwerdeführer für das Verfahren der Rechtsbeschwerde Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt K. beigeordnet (§§ 76 Abs. 1, 78 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 ZPO). Er hat auf die Verfahrenskosten monatliche Raten von 34 € ab dem 1. Oktober 2017 zu zahlen, die an die Bundeskasse zu leisten sind.
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21. November 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Beschwerdewert: 5.000 €
I.
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