I.
Die Beteiligte zu 1) und die Beteiligte zu 2) sind die Töchter der Betroffenen.
Im Oktober 2003 regte die Beteiligte zu 1) an, für die Betroffene eine Vermögensbetreuung zu errichten.
Die Betroffene lebt im Haushalt der Beteiligten zu 2), der sie (und ihr damals noch lebender Ehemann) mit notariellem Vertrag das Hausgrundstück übergeben hat. Als Gegenleistung für die Übergabe ist ein lebenslängliches Leibgeding zugunsten der Betroffenen vereinbart. Für die Pflege der Betroffenen wurde zwischenzeitlich eine Vollzeitkraft eingestellt, deren Lohn die Beteiligte zu 2) mit der Rente der Betroffenen begleicht.
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