I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Der Kläger und Revisionskläger zu 1 (Kläger zu 1) und der Kaufmann D, der frühere Kläger zu 2 (im folgenden: D), waren Gesellschafter einer atypischen stillen Gesellschaft, die zum 1. Januar 1980 aufgelöst worden ist. D ist im Jahre 1981 verstorben. Rechtsnachfolgerin ist seine Alleinerbin, die Klägerin und Revisionsklägerin zu 2.
Der Kläger zu 1 ist Malermeister. Er war im Streitjahr 1973 Inhaber eines von der Erbengemeinschaft St gepachteten Malereigeschäfts in G.
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