Auf die Rechtsbeschwerden der Betroffenen und des weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 10. Mai 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Eine Festsetzung des Beschwerdewerts (§ 36 Abs. 3 GNotKG) ist nicht veranlasst.
I.
Die Betroffene und ihr Ehemann (Beteiligter zu 1) wenden sich gegen die Einrichtung einer Betreuung und die Bestellung der Beteiligten zu 2 zur Berufsbetreuerin.
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