Auf die Revision wird der Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. März 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revisionsinstanz, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der im Jahr 1922 geborene Kläger schenkte den beiden Beklagten - seinen Enkeln - mit notariell beurkundetem Vertrag vom 13. Juni 2017 Wertpapiere im Wert von jeweils 219.000 Euro. Zu einer Übertragung der Wertpapiere kam es in der Folgezeit nicht.
Ebenfalls am 13. Juni 2017 übertrug der Kläger seinem Sohn - dem Vater der Beklagten - das Eigentum an einem Mehrfamilienhaus in B. .
Mit Schreiben vom 15. August 2017 erklärte der Kläger gegenüber den Beklagten die Anfechtung des mit ihnen abgeschlossenen Schenkungsvertrags aus allen rechtlich vorgesehenen Gründen.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|