BMF - Schreiben vom 01.07.2010
IV D 3 - S 7420/07/10061 :002

BMF - Schreiben vom 01.07.2010 (IV D 3 - S 7420/07/10061 :002) - DRsp Nr. 2010/80355

BMF, Schreiben vom 01.07.2010 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7420/07/10061 :002

DRsp Nr. 2010/80355

Umsatzsteuer; BFH-Urteil vom 23. September 2009 II R 66/07; Anspruch natürlicher Personen auf die Erteilung einer Steuernummer für UmsatzsteuerzweckeDas Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt II veröffentlicht.

Mit dem Urteil vom 23. September 2009 - II R 66/07 - hat der BFH entschieden, dass einer natürlichen Person, die durch die Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch im Sinne des § 2 UStG tätig zu werden, außer in Fällen eines offensichtlichen, auf die Umsatzsteuer bezogenen Missbrauchs, auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen ist.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt insoweit Folgendes: