Der BFH hat in seinen Urteilen vom 7. Juli 2011,
Über die Zuordnung von teilunternehmerisch genutzten Gegenständen hinaus werden im Folgenden die Grundsätze der Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG dargestellt.
Für die Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen gelten nach dem BMF-Schreiben vom 2. Januar 2012, BStBl 2012 I S. 60, folgende Grundsätze:
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|