BMF - Schreiben vom 03.06.2014
IV C 1 - S 1980-1/13/10007 :002

BMF - Schreiben vom 03.06.2014 (IV C 1 - S 1980-1/13/10007 :002) - DRsp Nr. 2014/80416

BMF, Schreiben vom 03.06.2014 - Aktenzeichen IV C 1 - S 1980-1/13/10007 :002

DRsp Nr. 2014/80416

Investmentsteuergesetz in der Fassung des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes; Übergangsregelung zur Werbungskostenaufteilung nach § 3 Absatz 3 InvStG

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem Bundesministerium der Finanzen sind von Seiten Ihrer Verbände Stellungnahmen eingereicht worden, in denen Sie um eine Übergangsregelung zu der Werbungskostenaufteilung nach § 3 Absatz 3 InvStG i. d. F. des AIFM-StAnpG in Form einer Verwaltungsregelung gebeten haben. Nach § 22 Absatz 3 Satz 2 InvStG ist die Neufassung des § 3 Absatz 3 InvStG erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Neuordnung des Werbungskostenabzugs umfangreiche Programmierarbeiten erforderlich mache und um eine Übergangsregelung gebeten.

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich dazu wie folgt Stellung: