Sehr geehrte Damen und Herren,
dem Bundesministerium der Finanzen sind von Seiten Ihrer Verbände Stellungnahmen eingereicht worden, in denen Sie um eine Übergangsregelung zu der Werbungskostenaufteilung nach § 3 Absatz 3 InvStG i. d. F. des AIFM-
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich dazu wie folgt Stellung:
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