| Die beigefügten „Grundsätze ordnungsgemäßer Speicherbuchführung” (GoS) sind von dem „Ausschuß für wirtschaftliche Verwaltung in Wirtschaft und öffentlicher Hand e.V. (AWV)”, Eschborn, unter Mitwirkung der von den Betriebsprüfungsreferenten der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder eingesetzten Arbeitsgruppe „Speicherbuchführung” ausgearbeitet worden. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung dieser Grundsätze folgendes: I. Rechtsgrundlage, Wesen und Anwendungsbereich (Tz. 1 der GoS) a) Nach § |
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