BMF - Schreiben vom 09.09.2020
IV C 5 - S 2533/19/10030 :002

BMF - Schreiben vom 09.09.2020 (IV C 5 - S 2533/19/10030 :002) - DRsp Nr. 2020/80331

BMF, Schreiben vom 09.09.2020 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2533/19/10030 :002

DRsp Nr. 2020/80331

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2021

Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2021 bekannt gemacht (siehe Anlage).

Der Ausdruck hat das Format DIN A 4.

Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.