BMF - Schreiben vom 12.07.2010
IV C 5 - S 2439/10/10001

BMF - Schreiben vom 12.07.2010 (IV C 5 - S 2439/10/10001) - DRsp Nr. 2010/80396

BMF, Schreiben vom 12.07.2010 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2439/10/10001

DRsp Nr. 2010/80396

Bekanntmachung des Vordruckmusters für die Bescheinigung der 2010 angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL 2010)

Das Vordruckmuster für die Bescheinigung der 2010 angelegten vermögenswirksamen Leistungen wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht. Der Vordruck hat das Format DIN A 4.

Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden. Im Interesse einer korrekten Erfassung (maschinelle Beleglesung) muss der maschinell hergestellte Vordruck sämtliche Angaben in gleicher Anordnung enthalten und in Format, Aufbau, Druckbild und Wortlaut dem bekannt gemachten Vordruck entsprechen. Insbesondere darf ein maschinell hergestellter Vordruck bezüglich folgender Punkte nicht vom amtlichen Muster abweichen:

  • keine Hinterlegung in Farbe oder Grauwerten,

  • keine Kammboxen und keine Erläuterungstexte in den Datenfeldern,

  • Schriftgrößen,

  • keine Serifenschriften,

  • keine zusätzlichen Inhalte wie Erläuterungstexte und Informationen des Anlageinstituts, Unternehmens, Empfängers.

Wird der Vordruck maschinell ausgefüllt, dürfen für die Eintragungen in den Datenfeldern ebenfalls keine Serifenschriften verwendet werden. Diese Eintragungen sind in Schriftgröße 12 pt vorzunehmen. Eine kleinere Schrift darf nur verwendet werden, wenn anderenfalls der für die Eintragung zur Verfügung stehende Platz nicht ausreichen würde.