Der Bundesminister der Finanzen hatte mit Schreiben vom 5.5.1970 zur Frage der mit dem Leasinggut zusammenhängenden Nebenkosten beim Mobilien-Leasing Stellung genommen. Dort hieß es, daß die dem Leasing-Nehmer gesondert in Rechnung gestellten Nebenkosten (z.B. Frachten vom Hersteller des Leasingguts zum Leasing-Nehmer oder Montagekosten des Herstellers beim Leasing-Nehmer) nicht zu den Anschaffungskosten gehören, sondern sofort als Betriebsausgaben abziehbar sind (s. BMF v. 5. 5.1970 - IV B/2 - S 2170 - 4/70).
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