Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder wird zu Fragen der Entnahme durch Änderung der Gewinnermittlungsart und durch Nutzungsänderung wie folgt Stellung genommen:
1. Änderung der Gewinnermittlungsart
Wirtschaftsgüter, die bei Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG) zulässigerweise zum gewillkürten Betriebsvermögen gezogen worden sind, werden durch den Übergang zu einer Gewinnermittlungsart, bei der gewillkürtes Betriebsvermögen nicht in Betracht kommt, aus dem Betriebsvermögen entnommen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 1976 -BStBl II S.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|