Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersende ich Ihnen den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Kenntnis. Soweit Sie zu diesem Entwurf Stellung nehmen möchten, erbitte ich Ihre Stellungnahme bis zum
28. Februar 2014.
Hintergrund für die Überarbeitung der bisherigen Verwaltungsauffassung (maßgeblich des BMF-Schreibens vom 25. Februar 2000, BStBl 2000 I S. 372) ist vor allem die aktuelle Rechtsprechung des BFH vom 21. September 2011 (
Entwurf des BMF-Schreibens:
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