Erlöschen von Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabeansprüchen aufgrund Verfügung des Erblassers
BGH, Urteil vom 19.09.1989 - Aktenzeichen XI ZR 103/88
DRsp Nr. 1999/10710
Erlöschen von Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabeansprüchen aufgrund Verfügung des Erblassers
Hat der spätere Erblasser in einer Generalvollmacht bestimmt, daß der von ihm Beauftragte nur ihm höchstpersönlich Rechenschaft schulde und dies nach seinem Ableben zu respektieren sei, so erlöschen etwaige Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabeansprüche mit seinem Tod, sie gehen nicht auf seine Erben über.