Der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 19. Zivilsenat - vom 23. Dezember 2021 gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
I. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beklagte zu 1 die am 6. Februar 2018 verstorbene Erblasserin beerbt hat und die Beklagten zu 2 und 3 nicht deren Erben geworden sind.
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