FG Münster - Urteil vom 16.01.2019
9 K 1107/17 F
Fundstellen:
BB 2019, 1265
DStRE 2019, 755

FG Münster - Urteil vom 16.01.2019 (9 K 1107/17 F) - DRsp Nr. 2019/6640

FG Münster, Urteil vom 16.01.2019 - Aktenzeichen 9 K 1107/17 F

DRsp Nr. 2019/6640

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist, ob für die Klägerin - eine selbständige, nicht gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts - ein steuerliches Einlagekonto gemäß § 27 Abs. 7 des Körperschaftsteuergesetzes in der im Streitjahr 2010 maßgebenden Fassung (KStG) zu führen ist und mit welchem Bestand dieses zum 31.12.2010 festzustellen ist..