FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 04.02.2014
3-S 4500/1

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 04.02.2014 (3-S 4500/1) - DRsp Nr. 2014/80130

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 04.02.2014 - Aktenzeichen 3-S 4500/1

DRsp Nr. 2014/80130

Grunderwerbsteuer in Verfahren der gesetzlichen (förmlichen) Baulandumlegung

In Ergänzung des Bezugserlasses sind in den Verfahren der gesetzlichen (förmlichen) Baulandumlegung bei der Prüfung der Grunderwerbsteuerpflicht folgende Gesichtspunkte zu beachten:

I. Behandlung wesentlicher Mehrzuteilungen an die Gemeinde

Es ist zu berücksichtigen, dass sich wesentliche Mehrzuteilungen an die Gemeinde auch aus deren Pflichtaufgaben als hoheitlicher Träger und Durchführender eines Umlegungsverfahrens ergeben können. Denn Mehrzuteilungen an die Gemeinde resultieren häufig aus Minderzuteilungen an die privaten Umlegungsbeteiligten. Wenn Minderzuteilungen insbesondere in größeren Umlegungsverfahren kumulieren, kann das - sofern kein Ausgleich durch Mehrzuteilungen an andere private Umlegungsbeteiligte entsteht - zu wesentlichen Mehrzuteilungen an die Gemeinde führen, die völlig unabhängig von der Erfüllung oder Überschreitung des Sollanspruchs der Gemeinde sind und sich alleine aus der Tätigkeit der Gemeinde als Träger der Pflichtaufgabe der Durchführung von Umlegungen ergeben (vgl. Ernst/Zinkahn, Kommentar zum BauGB, § 79, Rn. 26p).

II. Unzulässigkeit der Übertragung eines Zuteilungsanspruchs nach § 59 Abs. 1 BauGB