FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 08.01.1999
S 2334

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 08.01.1999 (S 2334) - DRsp Nr. 2008/85747

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 08.01.1999 - Aktenzeichen S 2334

DRsp Nr. 2008/85747

Bewertung von Gemeinschaftsunterkünften bei Angehörigen der Kriminalpolizei, der Vollzugspolizei und der Bereitschaftspolizei des Landes

Mit dem Bezugserl. wurde zur Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Bereitschaftspolizei der Länder, der Vollzugspolizei der Länder und Gemeinden sowie der Kriminalpolizei des Bundes, der Länder und Gemeinden Stellung genommen.

Nach Auskunft des Innenministeriums sind die Polizeibeamten der Besoldungsgruppe A 5 und die Polizeianwärter bei der Bereitschaftspolizei in Göppingen, bei der Bereitschaftspolizeiabteilung in Biberach und bei der Bereitschaftspolizeiabteilung in Böblingen in Zimmern untergebracht, die mit 2 Bediensteten belegt sind. Bei der Bereitschaftspolizeiabteilung Lahr sind die Polizeianwärter in 2-Bett-Zimmern untergebracht.

Ab 1.1.1999 ist aufgrund der VO zur Änderung der Sachbezugs-VO 1998 v. 18.12.1998 (BGBl I S. 3822) die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung für den Bereich der Polizei des Landes lstl. mit folgenden Monatsbeträgen zu bewerten:

Polizeibeamte der Besoldungsgruppe A 5 123,20 DM
Polizeibeamte der Besoldungsgruppe A 6 und höher 158,40 DM
Polizeianwärter 70,40 DM

Besonderheiten bei der Bereitschaftspolizei Göppingen:

Polizeibeamte der Besoldungsgruppe A 5 158,40 DM
Polizeianwärter