Es ist die Frage gestellt worden, ob bei langfristigen Studienaufenthalten im Ausland, die mit einer Reise kombiniert sind (sog. High-School-Programme), § 25 UStG angewendet werden kann und ob in Einzelfällen ggf. die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG gegeben sind (Leistungen im Bereich der Erziehung und Ausbildung von Jugendlichen).
Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder ist folgende Auffassung zu vertreten:
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