FinMin Saarland - Erlass vom 10.07.2017
S 4505-2#002-2017/86640

FinMin Saarland - Erlass vom 10.07.2017 (S 4505-2#002-2017/86640) - DRsp Nr. 2017/80439

FinMin Saarland, Erlass vom 10.07.2017 - Aktenzeichen S 4505-2#002-2017/86640

DRsp Nr. 2017/80439

Erlass betr. Grunderwerbsteuer; Befreiung bei Übertragung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks auf den Abkömmling eines Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder bitte ich, zu der Frage, ob die Übertragung eines Grundstücks im Rahmen einer Erbauseinandersetzung unter mehreren Geschwistern als Miterben auf den Abkömmling nur eines Miterben nach § 3GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist, folgende Auffassung zu vertreten:

§ 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG nimmt den Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses von der Besteuerung aus. Im Wege der Auslegung und einer Zusammenschau der Befreiungsvorschriften des § 3GrEStG muss dies auch gelten, wenn das Grundstück nicht auf einen Miterben, sondern auf dessen Abkömmling übertragen wird. Denn die Grundstücksübertragung von der Erbengemeinschaft auf den Abkömmling eines Miterben stellt einen abgekürzten Übertragungsweg dar. Die zivilrechtlich nicht verwirklichten Zwischenerwerbe wären nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG (Übertragung von der Erbengemeinschaft auf den Miterben) und nach § 3 Nr. 2 Satz 1 bzw. Nr. 6 Satz 1 GrEStG (unentgeltlich bzw. entgeltliche Übertragung vom Miterben auf seinen Abkömmling) steuerfrei.