Das BMF-Schreiben vom 17.07.2023 (BStBl 2023 I S. 1494) klärt Zweifelsfragen, enthält aber kaum Aussagen für die Land- und Forstwirtschaft. Um einen Überblick über die gängigen Fallkonstellationen zu schaffen, wird nunmehr die in der Anlage beigefügte Übersicht zur Verfügung gestellt.
Begriff Einfamilienhaus (EFH):
Die Frage, ob ein Einfamilienhaus vorliegt, richtet sich nach der Einheitsbewertung. Denkbar ist auch, dass sich auf der Hofstelle mehr als ein Einfamilienhaus befindet.
Umfang der Hofstelle:
Der Umfang der Hofstelle richtet sich ebenfalls nach der Einheitsbewertung (§
Nutzungseinheiten:
Die gesamte land- und forstwirtschaftliche Nutzung gilt als eine Einheit (z. B: Kälber, Kühe, Schweine und Ackerbau). Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können jedoch auch mehrere Einheiten vorliegen (z. B.: Café und Tierarztpraxis).
Einspeisezähler:
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