Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 18. Dezember 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revisionsinstanz, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrags.
Der 1928 geborene Kläger lernte die rund 53 Jahre jüngere Beklagte im Jahr 2015 kennen. In der Folgezeit kümmerte sich die Beklagte um die Verwaltung der dem Kläger gehörenden Mietshäuser. Sie wohnte kostenfrei in einer dem Kläger gehörenden Immobilie.
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