Autor: Klatt |
1. | Der Nießbrauch und das mit seiner Bestellung zwischen dem Eigentümer und dem Nießbraucher entstehende besondere gesetzliche Schuldverhältnis sind einer Kündigung gem. § 314 Abs. 1 BGB nicht zugänglich. |
2. | Ist in dem der Nießbrauchsbestellung zugrundeliegenden Kausalgeschäft die Zahlung eines wiederkehrenden Entgelts vereinbart, und zahlt der Nießbraucher das Entgelt nicht, kann der Eigentümer das Kausalverhältnis unter den weiteren Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen und den Nießbrauch kondizieren (Abgrenzung von BGH, Urt. v. 13.11.1998 - V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377). |
3. |
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|