Autor: Grziwotz |
Die nunmehr 93-jährige Betroffene hatte bereits vor vier Jahren zwei Personen eine Vorsorgevollmacht erteilt. Nachdem sich herausstellte, dass die Bevollmächtigten Teile des Vermögens der Betroffenen für eigene Zwecke verwandt hatten, hat das Betreuungsgericht für die Betroffene eine Rechtsanwältin als Berufsbetreuerin mit dem Aufgabenkreis der Vermögens- und Personensorge sowie des Widerrufs der Vollmacht bestellt. Dagegen haben die Bevollmächtigten Beschwerde eingelegt.
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