Autorin: Kestler |
Die Erblasserin war am 18.02.2018 verstorben, ihr Ehemann am 16.11.2007 vorverstorben. Die Ehe war kinderlos. Im Jahr 1967 errichteten die Erblasserin und ihr Ehemann ein gemeinschaftliches notarielles Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Dieses ergänzten die Eheleute am 12.04.1997 handschriftlich um eine Schlusserbeneinsetzung. Im Nachlassverfahren lag eine Kopie eines handschriftlichen Schriftstücks der Erblasserin vom 30.12.2010 vor, in dem sie zwei Personen als Schlusserben eingesetzt hatte.
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