IV. Praxishinweis

Autor: Hennig

Das aktuelle Urteil des BGH steht in einem Kontext weiterer höchstrichterlicher Entscheidungen zu Prämienerhöhungen in der privaten Krankenkasse.

Im Jahr 2018 hatte der BGH6)

erstmals zur Frage entschieden, in welchem Umfang Prämienerhöhungen von privaten Krankenversicherungen gerichtlich überprüfbar sind. Rechtlich bedeutsam waren zwei Gesichtspunkte, unter denen eine Prämienerhöhung bereits aus formellen Gründen unwirksam sein kann:

einerseits die Frage nach der Unabhängigkeit des Treuhänders, der jede Prämienerhöhung prüfen und zustimmen muss, bevor diese wirksam wird;

andererseits die Frage der Mitteilung der maßgeblichen Gründe im Beitragserhöhungsschreiben des Versicherers.

Der BGH entschied, dass die Frage der Unabhängigkeit des Treuhänders nicht von den Zivilgerichten überprüft werden kann. Es wurde aber klargestellt, dass die Frage einer ordnungsgemäßen Begründung im Erhöhungsschreiben gerichtlich überprüfbar ist.

Neben der aktuellen Entscheidung des BGH liegen mittlerweile weitere Urteile des IV. Senats7)

zu den inhaltlichen Anforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen Gründe der Beitragserhöhungen vor, so dass es sich bei der hier vorgestellten Entscheidung bereits um eine ständige Rechtsprechung handeln dürfte.