Autor: Klatt |
Das Urteil und der zugrundeliegende Sachverhalt sind beispielhaft für die Schwierigkeit der Unterscheidung zwischen Verfügungsgeschäft und Verpflichtungsgeschäft bei Grundstücksbelastungen wie dem Nießbrauch. So ist genau zu trennen, welche Vereinbarungen Teil des gesetzlichen Schuldverhältnisses darstellen und welche Vereinbarungen dem Verfügungsgeschäft als Kausalgeschäft zugrunde liegen.
In der Praxis sollte daher ganz genau hingeschaut werden, denn die Unterscheidung kann, wie dieses Urteil zeigt, streitentscheidend sein.
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