Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Februar 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 15 316 Euro festgesetzt.
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Im Streit ist die Inanspruchnahme der Klägerin als Erbin für die Kosten der ihrem verstorbenen Ehemann gewährten Sozialhilfe.
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