Eine Erzeugerorganisation im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse ist eine Vermarktungsgesellschaft in der Rechtsform einer Genossenschaft oder GmbH. Sie erwirbt die gesamte Obst- und Gemüseproduktion der in ihr zusammengeschlossenen Erzeuger (Mitglieder) gegen Entgelt und veräußert diese Ware entgeltlich an Dritte. Sie ist damit Unternehmerin. Einen ideellen Bereich, in dem die Erzeugerorganisation für die allgemeinen Belange ihrer Mitglieder tätig wird, gibt es regelmäßig nicht.
Eine anerkannte Erzeugerorganisation (Art. 152 der Verordnung (EU) Nr. 1308 /2013, ABl. L 347, vom 20. Dezember 2013, S. 671 - 854) kann Betriebsfonds einrichten (Art. 32 der vorgenannten Verordnung). Ein Betriebsfonds wird mit finanziellen Mitteln gespeist, die im Rahmen eines genehmigten operationellen Programms zu verwenden sind. Operationelle Programme können sein:
Planung der Produktion,
die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse in frischer oder verarbeiteter Form,
die Steigerung des Vermarktungswerts,
die Förderung des Absatzes der Erzeugnisse, in frischer oder verarbeiteter Form,
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