Lösung

Autoren: Blusz/Rothmund

Den Eheleuten Weber ist in diesem Fall die Gründung eines "Familienpools", also einer Familiengesellschaft, zu empfehlen. Nach Einlage der Immobilien durch Clara Weber sollten durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Ausnutzung der schenkungsteuerlichen Freibeträge die Kinder Dora und Dennis Weber Schritt für Schritt an der Gesellschaft beteiligt und an die Verwaltung des Immobilienvermögens herangeführt werden.

Ein Familienpool kann in verschiedenen Rechtsformen gegründet werden. Für die Bedürfnisse der Familie Weber bietet sich vorliegend eine Kommanditgesellschaft an.

Vorteilhaft ist hier zunächst das Haftungsregime. Natürlich soll die Familien-KG letztlich auch aus der ganzen Familie bestehen. Zugleich muss aber der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das Immobilienvermögen ausschließlich von Clara Weber stammt und diese in der Kommanditgesellschaft als geschäftsführende Komplementärin das Höchstmaß an Kontrolle über die Immobilien als Gesellschaftsvermögen behält. Zudem können die minderjährigen Kinder nach ihrem Einstieg in die KG als Kommanditisten vor etwaiger Haftung geschützt werden. Claus Weber wird ebenfalls als Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt.