Lösung

Autorin: Kestler

Aufgrund des Testaments beerbt Peter Poltz seine Frau allein. Trudi als zunächst enterbter Tochter steht ein Pflichtteilsanspruch zu. Einem ggf. bevorstehenden Sozialhilferegress in Form der Rückforderung nach § 528 BGB kann sie mit folgender Vorgehensweise entgehen:

Trudi Wirth macht ihren Anspruch als Pflichtteilsberechtigte gegenüber ihrem Vater geltend. Beide schließen eine schriftliche Vereinbarung, der zufolge der Auskunftsanspruch erfüllt ist, der Wert des Hausgrundstücks nach dem Kaufpreis bemessen wird - da das Anwesen ohnehin zeitnah veräußert werden soll und die Wertermittlung durch einen Sachverständigen daher nicht für erforderlich gehalten wird - und Trudi Wirth ihren Zahlungsanspruch stundet. Werner Wirth erkennt die Ansprüche dem Grunde nach an und verzichtet vorsorglich auf die Einrede der Verjährung (zum Pflichtteil siehe 6.1.4 und Mandatssituation 6.4).

Letzte redaktionelle Änderung: 14.10.2019