OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 08.01.2014
S 2134a A - 8 - St 210

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 08.01.2014 (S 2134a A - 8 - St 210) - DRsp Nr. 2014/80116

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 08.01.2014 - Aktenzeichen S 2134a A - 8 - St 210

DRsp Nr. 2014/80116

Konzessionen (Verkehrsgenehmigungen) für Personenbeförderung

Zulässigkeit einer Abschreibung nach §§ 5 Absatz 2 i. V. m. 7 Absatz 1 EStG

Nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hinsichtlich der Zulässigkeit einer Abschreibung von Konzessionen (Verkehrsgenehmigungen) für Personenbeförderung Folgendes:

Für entgeltlich erworbene Personenbeförderungsgenehmigungen ist eine Abschreibung für Abnutzung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 EStG vorzunehmen, wenn die Vergabe dieser Konzession im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungswettbewerbs erfolgte. Maßgebliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist die Geltungsdauer der Konzession.