OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.02.2014
S 2230 A - 2 - St 225

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.02.2014 (S 2230 A - 2 - St 225) - DRsp Nr. 2014/80236

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.02.2014 - Aktenzeichen S 2230 A - 2 - St 225

DRsp Nr. 2014/80236

Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Leistungen aufgrund sog. Wirtschaftsüberlassungsverträge

Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- und Betriebsvermögen wird durch das BMF-Schreiben vom 11.03.2010 (BStBl 2010 I S. 227) umfassend geregelt. Für vor dem 01.01.2008 abgeschlossene Vermögensübertragungsverträge bleibt das BMF-Schreiben vom 16.09.2004 (BStBl 2004 I S. 922) weiter anwendbar. Auf folgende, besonders oft bei der Gewährung von Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft vorkommende Sachverhalte wird hingewiesen:

1. Nutzungswert der Wohnung

1.1. Altenteilsleistungen bei Nutzungswertbesteuerung

Die Nutzungswertbesteuerung gilt seit 1999 nur noch bei denkmalgeschützten Wohnungen des Land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens in den alten Bundesländern.