Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2006 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2006/2007 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom 12.4.2006 - S 2233 A - St 31 1 -, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2006/2007 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen die maßgebenden Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.
Die Ernte bei allen Obstsorten war mengen- und qualitätsmäßig gut.
Eine Besonderheit ergibt sich im Wj. 2006/2007 bei den Kirschen und Beerenarten. Durch den späten Erntebeginn in 2006 und den frühen Erntebeginn in 2007 sind im Betriebsergebnis dieses Wj. die Erlöse von fast zwei kompletten Ernten erhalten.
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