Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vom 14.8.2006 (BkrQG) und der Berufskraftfahrer-
Die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer nach § 4 BkrQG ist in eine Grundqualifikation und eine beschleunigte Grundqualifikation unterteilt.
Die Grundqualifikation kann durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung aufgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 BkrQG (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 BkrQG) erworben werden oder
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