Das FG Münster hat mit Urteil vom 13.7.2007 (
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, in vergleichbaren Fällen (stiller Gesellschafter hält Beteiligung im Betriebsvermögen und ist im EU-Ausland, in den EWR-Staaten oder in solchen Staaten ansässig, mit denen ein
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