Eine Vielzahl von Einspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Anwendung von § 8 Abs. 4 KStG ruhte bisher wegen Zweifeln am verfassungsgemäßen Zustandekommen dieser Vorschrift (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO). Die zugrundeliegenden Verfahren sind inzwischen durch Beschluss des BVerfG vom 15.1.2008 (Az.
Zu den Aussagen des o. a. BMF-Schreibens gebe ich folgende ergänzende Hinweise:
1. Für das Vorliegen einer kommt es nach dem BMF-Schreiben vom 16.04.1999(BStBl 1999 I, 455) darauf an, ob im konkreten Einzelfall ein Branchenwechsel vorliegt:
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|