Mit Urt. v. 30. 5. 1996 (BStBl II S.
Zur Anwendung dieses Urteils gilt folgendes:
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Praxis sowohl der Theaterunternehmen als auch der FinBeh sind die Merkmale der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und nichtselbständiger Arbeit bei Künstlern und verwandten Berufen im Erl. v. 5. 10. 1990 - S 2367 - 1 - V B 3 - (sog. „Künstlererlaß”) zusammengefaßt worden.
Nach Tz. 1.1.2 des Künstlererlasses sind gastspielverpflichtete Schauspieler, Sänger, Tänzer und andere Künstler in den Theaterbetrieb eingegliedert und deshalb nichtselbständig, wenn sie eine Rolle oder eine künstlerische Konzeption eingehen.
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