Investmentzertifikate" />
(1) Kurse für Wertpapiere und Schuldbuchforderungen 1 Für Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel oder zum geregelten Markt zugelassen oder in den Freiverkehr (vgl. BFH-Urteil vom 06.05.1977, BStBl. II S. 626) einbezogen sind, gelten die nach § 11 Abs. 1
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|