Anteilen an Kapitalgesellschaften" />
(1) Voraussetzung zur Schätzung des gemeines Werts 1 Kann der gemeine Wert von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht aus Verkäufen abgeleitet werden, ist er unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen (§ 11 Abs. 2 Satz 2
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