(1) 1 Zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern ist ein Leistungsaustausch möglich (vgl. BFH-Urteil vom 23.07.1959, - BStBl III S. 379). 2 Unentgeltliche Leistungen von Gesellschaften an ihre Gesellschafter werden durch §
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|